Hier finden Sie weitere Angaben zu Herrn Hammerschmidt
Seit dem 01.01. 2002 ist das Teledienstegesetz (§6 TDG) in Kraft, das Betreiber von Websites verpflichtet, folgende Angaben auf ihren Homepages zu hinterlegen:
Zuständige Aufsichtsbehörde: LÄK Nordrhein.
Die Berufsordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde finden Sie bei DocTip als PDF.
Zuständige Kassenärztliche Vereinigung: KV Nordrhein.
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